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Übergangsstück
Übergangsstücke dienen zum Verbinden verschieden großer Kupplungen, etwa dem Reduzieren einer Schlauchleitung von C auf D. Sie bestehen somit aus zwei verschieden großen Knaggenteilen (z. B. C und D), einem sich entsprechend reduzierenden Mittelstück, zwei Dichtringen und je nach Größe einem Sperrring mit Gewindestiften für einen festen Halt. In Deutschland sind drei Übergangsstücke genormt und werden von der Feuerwehr verwendet:
A-B (DIN 14343) 110 - 75 mm
B-C (DIN 14342) 75 - 52 mm
C-D (DIN 14341) 52 - 25 mm
A-B (DIN 14343) 110 - 75 mm
B-C (DIN 14342) 75 - 52 mm
C-D (DIN 14341) 52 - 25 mm
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Zum Übergang von einer Kupplungsnenngröße auf eine andere werden Übergangsstücke eingesetzt.
Der Träger der Dichtringe ist bei den wichtigsten Größen ein drehbares Mittelteil, um auch beim Verbinden mit Festkupplungen kein Gegeneinanderdrehen der Dichtringe zu haben. Beim Verbinden von Übergangsstücken mit Schlauchkupplungen stehen sich in vollständig gekuppeltem Zustand die Rippen der Knaggenteile gegenüber.
Der Träger der Dichtringe ist bei den wichtigsten Größen ein drehbares Mittelteil, um auch beim Verbinden mit Festkupplungen kein Gegeneinanderdrehen der Dichtringe zu haben. Beim Verbinden von Übergangsstücken mit Schlauchkupplungen stehen sich in vollständig gekuppeltem Zustand die Rippen der Knaggenteile gegenüber.